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3.1 Aufgabe der freiwilligen Selbstkontrolle am Beispiel der FSM

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Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) überprüft nach § 19a Abs. 1 JMStV „im Rahmen ihres satzungsgemäßen Aufgabenbereichs die Einhaltung der Bestimmungen des Staatsvertrages (…) bei (…) ihnen angeschlossenen Anbietern“. Sie ist ein gemeinnütziger privatrechtlicher Verein, der sich mit Jugendmedienschutz in Onlinemedien befasst,[118] und von der KJM als Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien anerkannt ist. Diensteanbieter haben die Möglichkeit, sich dem im JMStV vorgesehenen Modell der regulierten Selbstregulierung anzuschließen und sich damit der Kontrolle der FSM zu unterwerfen. Die Mitglieder genießen dadurch die im JMStV vorgesehene Privilegierung der anerkannten Selbstkontrolle nach § 20 Abs. 5 JMStV. Selbiges gilt beispielsweise für eine Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Selbstkontrolle USK.online, die neben dem Telemedien-Bereich auch für den Rundfunkbereich staatlich anerkannt ist Die FSM gibt sich eine Beschwerdeordnung (im Folgenden: FSM-BO). Sie verfügt über eine Beschwerdestelle, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten in Telemedien, die geeignet sind, deren Entwicklung oder Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen oder zu gefährden, zuständig ist. Zudem werden dort Angebote in Telemedien behandelt, die die Menschenwürde oder sonstige durch den JMStV geschützte Rechtsgüter verletzen. Im Hinblick auf die unüberschaubare Menge der Medienangebote im Internet, bei der nur ein kleiner Bruchteil der illegalen Inhalte erfasst werden kann, spielen Beschwerden von Nutzern für das Auffinden und die anschließende Ahndung von Verstößen eine zentrale Rolle.[119] Die eingehenden Beschwerden werden auf Grundlage einer Vereinssatzung geregelt. Der Prüfung liegen der von den Mitgliedern verabschiedete Verhaltenskodex, die Prüfgrundsätze der FSM sowie der JMStV mit dessen Satzungen und Richtlinien der KJM zugrunde.

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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