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II. Quellen des Strafverfahrens

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Strafprozessuale Vorschriften finden sich nicht nur in der StPO, sondern in vielen Gesetzen. Dabei sind vor allem zu beachten:

StPO: Sie stellt die Hauptquelle des Verfahrensrechts dar und regelt insb. den Ablauf des Verfahrens.

GVG: Das GVG bestimmt Aufbau, Zusammensetzung und Zuständigkeit der Gerichte und die Organisation der StA.

GG: Prozessrelevant sind insb. das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG, die Regelungen über die Judikative in Art. 92 ff. GG sowie die grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 101, 103, 104 GG.

JGG: Hier werden die Besonderheiten des Verfahrens gegen Jugendliche und Heranwachsende geregelt.

StGB: Das StGB enthält Vorschriften zu Verfolgungsvoraussetzungen wie dem Strafantragsrecht, §§ 77 ff. StGB, und zu Verfolgungshindernissen wie der Verjährung, §§ 78 ff. StGB.

EMRK: Wichtig ist hier vor allem Art. 6 EMRK, der die grundlegenden Rechte des Angeklagten beinhaltet.

Neben diesen gesetzlichen Grundlagen sind noch die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) von besonderer Bedeutung. Diese Verwaltungsvorschriften leiten vor allem das genauere Vorgehen der StA.

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