Читать книгу Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, eBook - Armin Engländer - Страница 22

V. Der Untersuchungsgrundsatz (Ermittlungs- oder Instruktionsprinzip)

Оглавление

20

Der Untersuchungsgrundsatz besagt, dass die StA und das Gericht verpflichtet sind, das wirkliche Geschehen von Amts wegen zu erforschen und aufzuklären. Sie müssen folglich auch unabhängig von Beweisanträgen Ermittlungen zur Wahrheitsfindung anstellen. Es gilt damit anders als im Zivilprozess, in dem das Gericht grds. nur über den von den Parteien beigebrachten Streitstoff befindet, das Prinzip der materiellen Wahrheit, §§ 160 Abs. 2, 244 Abs. 2 StPO. Besondere Probleme wirft in diesem Zusammenhang die Praxis der Urteilsabsprachen auf (näher dazu Rn. 278 f.).

Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, eBook

Подняться наверх