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führte sie zur Erfindung des Heißluftballons. Aber zunächst experimentierten die

Brüder mit Papier aus der Papierfabrik des Vaters. Dabei stellten sie kleine Papier-

säcke her. Jacques fertigte ein Drahtgestell an, worauf ein Papiersäckchen gestellt

wurde. Daraufhin zündete Joseph unter dem Gestell ein kleines Feuer an. So konnte

die heiße Luft in das Papiersäckchen gelangen, ohne dass es in Flammen aufging.

Das Säckchen hob vom Gestell ab und stieg in die Luft. Da dieses Experiment so gut

verlief, bauten sie alsbald einen größeren Ballon. Aus Stabilitätsgründen umgaben sie

diesen mit einem Netz aus Seilen, damit man unter der Ballonöffnung eine Aufent-

haltsmöglichkeit für Personen anbringen konnte. Im Jahr 1783 fand damit die erste

Fahrt in Paris statt. Da die Brüder anfänglich etwas ängstlich waren, selbst in den

Ballon zu steigen, wählten sie zunächst Tiere als Passagiere. Es waren Hammel, Ente

und Hahn. Die Fahrt verlief ohne Zwischenfälle und auch die Landung, ausgelöst

durch ein langes Seil vom Boden, war erfolgreich. Im gleichen Jahr wurde von den

Brüdern ein noch größerer Ballon gebaut. Dieser wurde „Montgolfiere“ genannt. Er

startete am 21. November ebenfalls in Paris mit einer Besatzung von zwei Personen.

Man nannte sie Luftschiffer. Auch diese Fahrt verlief zufriedenstellend. Seit dieser

Zeit breitete sich die Luftschifffahrt schnell in Europa aus.

In Deutschland entwickelte Ferdinand Graf von Zeppelin (1838–1917) über

hundert Jahre später das Starrluftschiff. Gegenüber dem Ballon kann sich das

Luftschiff aus eigener Kraft durch Luftschrauben, die durch einen Verbrennungs-

motor angetrieben werden, vorwärts bewegen. Wie beim Ballon ist auch beim

Luftschiff die Auftriebkraft gleich der Masse der verdrängten Luft.

FERDINAND GRAF VON ZEPPELIN

Er erfand das lenkbare Starrluftschiff, auf welches er 1895 ein Patent erteilt bekam.

Ein Patent ist ein für eine Erfindung erteiltes Schutzrecht. Es schützt die Erfindung

vor Nachahmung und unerlaubter Verwertung durch unberechtigte Personen. Der

Patentinhaber kann anderen Personen die Nutzung erlauben oder untersagen.

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Patent

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