Читать книгу Europarecht - Bernhard Kempen - Страница 248
III. Materielle Beitrittsvoraussetzungen
Оглавление383
Hinsichtlich der materiellen Beitrittsvoraussetzungen nimmt Art. 49 UAbs. 1 S. 1 EUV die in Art. 2 EUV genannten Werte in Bezug (Rn. 385–388). Darüber hinaus verweist Art. 49 UAbs. 1 S. 4 EUV auf die vom → Europäischen Rat vereinbarten Kriterien (Rn. 389–391). Hinzu kommt die Übernahme des acquis communautaire (Rn. 392). Mangels Differenzierung sind von den Beitrittskandidaten alle Kriterien kumulativ zu erfüllen; die EU leistet diesbezüglich vielfältige Hilfestellungen. Defizite in einzelnen Bereichen haben sich dennoch bislang nicht notwendig negativ auf den Beitritt zur EU ausgewirkt.
384
Die Erfüllung der materiellen Beitrittsvoraussetzungen vermittelt einem beitrittswilligen Staat keinen Anspruch auf den Beitritt. Hieraus folgt die Möglichkeit der Blockade der Erweiterung durch einzelne Mitgliedstaaten aus politischen Gründen – so sind etwa die Beitrittsverhandlungen mit Mazedonien wegen des Namensstreits mit Griechenland ausgesetzt.