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3. Acquis communautaire (gemeinschaftlicher Besitzstand)
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Um der EU beitreten zu können, muss ein Staat schließlich das gesamte geltende Europarecht (→ Primärrecht und → Sekundärrecht, Entscheidungen des → Europäischen Gerichtshofs [EuGH], völkerrechtliche Verträge) anerkennen bzw. übernehmen. Dies setzt regelmäßig erhebliche Anpassungen der nationalen Rechtsordnung voraus.
B › Beitritt (zur EU) (Matthias Knauff) › IV. Beitrittsfolgen