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IV. Beitrittsfolgen
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Sofern keine Sonderregelungen vereinbart wurden, kommen einem neu beigetretenen Staat alle aus der EU-Mitgliedschaft folgenden Rechte und Pflichten zu. Über die Einbeziehung in die Euro-Zone (→ Wirtschafts- und Währungsunion [WWU]) ist jedoch ebenso wie über die Teilnahme an etwaigen Erscheinungsformen der vertieften Integration gesondert zu entscheiden.