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2. Beschlussgeber

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Für den Erlass eines adressatengerichteten Beschlusses sind entweder der → Rat (Ministerrat) und das → Europäische Parlament gemeinsam oder der Rat allein oder die → Europäische Kommission zuständig (→ Rechtsetzungsverfahren). In der Praxis werden die wohl meisten adressatengerichteten Beschlüsse von der Kommission erlassen.

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