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1. Bekenntnis

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Nachdem Kaiser Konstantin (312–337) und seine Söhne das Christentum bereits auf unterschiedliche Weise gefördert hatten, wurde es mit dem Edikt Cunctos populos des Kaisers Theodosius (379–394) zur Staatsreligion des römischen Reiches erhoben. Ein guter römischer Staatsbürger war von nun an Christ. Freilich wurde ausschließlich der Strom des Christentums, der das Glaubensbekenntnis des Konzils von Nizäa (325) akzeptierte, zur Staatsreligion.

Konzil von Nizäa

Demzufolge hat Jesus Christus das selbe Wesen (οὐσία) wie Gott der Vater und er ist vor der Zeit aus Gott geboren bzw. von ihm gezeugt. Damit wandte sich das Konzil gegen Formen des Subordinatianismus, die Jesus Christus als dem Vater untergeordnet ansahen – bis hin zur Behauptung, er sei ein Teil der Schöpfung. Der Konflikt zwischen beiden Richtungen wurde durch das Konzil nicht gelöst, vielmehr differenzierten sich die Positionen. Insbesondere im Westen des römischen Reiches hielten römische Reichsbevölkerung und Kirche aber am nizänischen Bekenntnis als Staatsreligion fest. Demgegenüber waren die Germanen auf römischem Boden tendenziell Anhänger des subordinatianischen Denkens, wobei sich mit dem Bekenntnis auch die Frage nach einer Gruppenidentität verbunden zu haben scheint.

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