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Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der UnternehmenskriminalitätC › II. Begriffsbildung Wirtschaftskriminalität

II. Begriffsbildung Wirtschaftskriminalität

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Eine allgemeingültige, auf alle Aspekte der „verwirrend bunten Palette Wirtschaftskriminalität“[1] übertragbare Definition, kann nicht Gegenstand vorliegender Arbeit sein, vielmehr geht es in diesem Abschnitt darum, einen Eindruck der unterschiedlichen Sichtweisen auf den Begriff „Wirtschaftskriminalität“ zu gewinnen und einen Einblick in die terminologischen Probleme zu geben.[2] Obgleich einige empirischen Befunde als gefestigt gelten können,[3] zeigen die in unterschiedlichste Richtungen tendierenden Ansätze, dass eine derart heterogene Deliktsgruppe kaum unter die richtige Definition zu subsumieren ist. Einigen Ansätzen liegt eine sozialkritische Motivation zugrunde,[4] anderen antikapitalistischen Ressentiments[5] und wieder anderen ging es darum, ein neues – einzigartig heterogenes – Feld an Kriminalität in die bereits existierenden kriminologischen und strafrechtlichen Kategorien einzuordnen.[6] Es sollen also im Folgenden diese tat- und täterorientierten Sichtweisen kurz erläutert und auf ihre Relevanz für die Unternehmenskriminalität hin überprüft werden, um sich vielleicht anschließend zu vergegenwärtigen, dass dem Begriff „Wirtschaftskriminalität“ möglicherweise nur die Bedeutung eines Arbeitstitels[7] zukommen kann, der immer wieder auf neue Gegebenheiten angepasst, mit neuen deliktischen Erscheinungsformen aufgefüllt werden muss und nur dem Zweck der Sozialkontrolle auf dem Gebiet des Wirtschaftslebens dienen kann.[8]

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?

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