Читать книгу Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy - Страница 58
Anmerkungen
ОглавлениеWabnitz/Janowsky Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, S. 16.
Sutherland/Cressey Criminology, S. 40; Meier Kriminologie, S. 287; Kaiser Kriminologie, S. 839 ff. u. a.
Sutherland hatte den Begriff „white collar crime“ als Antithese zu der „Autobiographie of a white collar worker“ eines Managers gewählt, in welcher eine bewusste Angleichung des Generaldirektors mit dem „kleinen Mann“ und dessen guten Seiten beabsichtigt war; vgl. Sutherland White Collar Crime – The uncut version, S. 9. Sutherland übernahm dieses Bild, um zu demonstrieren, dass – wenn schon – dann auch eine Angleichung mit den Schattenseiten des „kleinen Mannes“ vollzogen werden müsse und eben jener „business manager and executive“ nicht nur ein „worker“, sondern ebenso wie der „kleine Mann“ ein „criminal“ sein kann; siehe hierzu ausführlich Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (81).
Vgl. Tappan American Sociological Review 1947, 96 (96 ff.); Clinard/Yeager Corporate Crime, S. 13 (die es jedoch auf die Zeit nachSutherland beschränken); Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (96); Boers/Nelles/Theile Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe, S. 19 und Kunz in: FS f. Schmid, S. 87 (94 ff.) m. w. N.
Dieser Aspekt interessiert zunehmend die aktuelle Kriminologie. Vgl. jüngst die Studie Schneider/John/Hoffmann Der Wirtschaftsstraftäter in seinen sozialen Bezügen.
Vgl. bezüglich der Relevanz für die UnternehmenskriminalitätBoers/Nelles/Theile Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe, S. 651 ff.