Читать книгу Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy - Страница 64
Anmerkungen
ОглавлениеUnter Berufskriminalität oder „occuptional crimes“ versteht man heute alle Delikte, die in Ausübung eines Berufs verübt werden. So z. B. Schneider Kriminologie, S. 43 ff., der die ungerechtfertigte Kommerzialisierung der medizinischen Behandlung (unnötige Operationen aufgrund vorsätzlich falscher Diagnose), Durchführung nicht notwendiger Arbeiten bei der Autoreparatur oder den Verkauf älterer Waren als „frisch“ als Beispiele anführt. Die zweite Bedeutung von Berufskriminalität, nämlich die Kriminalität von Berufskriminellen, also Straftätern, die aus dem Verbrechen einen Beruf machen, spielt in diesem Zusammenhang natürlich keine Rolle; Middendorff Grundfragen der Wirtschaftskriminalität 1963, 59 (51 ff.); siehe hierzu auch Kaiser Kriminologie, S. 845 ff.; Schneider Handwörterbuch der Kriminologie, S. 659. Anders Schneider NStZ 2007, 555 (556 ff.), der „occuptional criminality“ ausdrücklich zum Bezugspunkt zur Wirtschaftskriminalität macht.
Sack/König Kriminalsoziologie, S. 189 ff.
Vgl. hierzu Liebl Kriminologisches Bulletin 1982, 21 (36 f. m. w. N.).
Siehe oben Rn. 104.
Schließlich sind – so ein Ausspruch von Edelhertz in Kaiser Kriminologie, S. 847 – auch white collar-Delikte „demokratisch“ und stehen somit Bankdirektoren wie Bankangestellten offen.