Читать книгу Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy - Страница 57
2. „White collar criminality“ – Die Erkenntnisse von Sutherland
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Ihren Anfang nahm die wirtschaftskriminologische Forschung mit der Arbeit von Edwin H. Sutherland, der den Begriff „white collar crime“ 1939 in die Diskussion einführte[1] und damit den ersten Versuch unternahm, Wirtschaftskriminalität materiell zu definieren. Sutherland definierte den Begriff wie folgt: „White-collar-criminality is a crime committed by a person of respectability and high social status in the course of his occupation.“[2] Als „white collar crime“ bezeichnete er also die Straftaten, die von ehrbaren Personen mit hohem Ansehen und sozialem Status im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit begangen wurden.[3] Übereinstimmend als revolutionär für die damalige Zeit anerkannt und fast ebenso übereinstimmend für die gegenwärtige wirtschaftskriminologische Forschung als zu personenbezogen oder von Gesellschaftskritik durchdrungen abgeschrieben,[4] wird diesem Ansatz hier erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Zum einen gerade weil er täterbezogen ist und die Unternehmen nicht schon a priori auf die Seite der Opfer oder Geschädigten stellt, zum anderen weil er von erstaunlicher Aktualität ist: So wendet sich das Strafrecht des Ursprungsland der Corporate Liability mittlerweile zunehmend gegen herausragende Individuen, deren Bestrafung – wie in den Zusammenbrüchen Enrons oder Worldcoms – eine stärkere Außenwirkung verspricht als die Belangung von in der Auflösung begriffenen Unternehmen. Und schließlich weil er die Aspekte vertieft, die in den empirischen Untersuchungen beobachtet wurden: den Wirtschaftsstraftäter in seinen sozialen Bezügen[5] und die Schnittstelle zwischen Unternehmen und Politik.[6]