Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 111
aa) Verteidigung
ОглавлениеM müsste sich gegen den Angreifer verteidigt haben. M hat sich mit seinem Verhalten unmittelbar gegen den ihn angreifenden K verteidigt,55 was eine Notwehrhandlung darstellt.