Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 122
2. Defensivnotstand, § 228 BGB
Оглавлениеa) Notstandslage: Drohende Gefahr für ein Rechtsgut, welche von einer fremden Sache ausgeht (+)
b) Notstandshandlung
aa) Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, von der die Gefahr ausgeht (+)
bb) Erforderlichkeit (+)
cc) Interessensabwägung (+)
c) Subjektives Rechtfertigungselement (+)