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c) Zerstören

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Zu prüfen ist, ob P den Hund Rambo zerstört hat. Eine Sache ist zerstört, wenn ihre Substanz völlig vernichtet oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig aufgehoben ist.58 Vorliegend ist Rambo durch den Schlag mit der Blumenvase verstorben. Demnach hat P den Hund Rambo zerstört.

Klausurhinweis: Sofern man im Rahmen der Fertigung der Lösungsskizze zu dem Ergebnis kommt, dass eine Zerstörung der Sache gegeben ist, bietet es sich an, diese vor der Beschädigung zu prüfen, da eine Zerstörung einer Sache zwingend eine Beschädigung beinhaltet. Sodann kann kommentarlos auf die Prüfung einer Beschädigung verzichtet werden. Sollte jedoch eine Beschädigung zuerst geprüft werden, muss zwingend danach noch geprüft werden, ob die Sache auch zerstört ist.

Klausurhinweis: Im Rahmen der Prüfung einer Sachbeschädigung werden die Kausalität und die objektive Zurechnung üblicherweise nur geprüft, wenn Zweifel am Vorliegen dieser Prüfungspunkte bestehen.

Somit ist der objektive Tatbestand des § 303 Abs. 1 StGB erfüllt.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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