Читать книгу Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung - Christian Laustetter - Страница 114
1. Notwehrexzess, § 33 StGB
ОглавлениеIn Betracht kommt der Entschuldigungsgrund des Notwehrexzesses nach § 33 StGB. Entschuldigt ist demzufolge der Täter, der die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet.