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b) Fremd

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Der Hund müsste für P auch fremd gewesen sein. Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.57 Vorliegend steht Rambo im Eigentum von R. Er stand demnach nicht im Alleineigentum von P. Damit war der Hund Rambo für P fremd.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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