Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 142
B.Beweis
ОглавлениеEin Beweis ist in der Mathematik die als fehlerfrei anerkannte Herleitung der Richtigkeit oder auch Unrichtigkeit einer Aussage aus einer Menge von Axiomen22, die als wahr vorausgesetzt werden, und anderen Aussagen, die bereits bewiesen sind. Eine einheitliche dogmatische oder gesetzliche Definition des Beweisbegriffs ist juristisch nicht ersichtlich. Vielmehr wird in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften zur Beweisfindung, -würdigung und -bewertung der formale Prozess der Sachverhalts- und Tatsachenfeststellung beschrieben, der letztlich in die richterliche Überzeugungsbildung mündet. Faktisch wohnt damit dem juristischen Beweisprozess, trotz des Bemühens um analytische Logik und Widerspruchsfreiheit, immer ein subjektives Element inne, das die Prägnanz mathematischer Beweisführung nicht erreichen kann.23 Eine absolute oder mathematische Sicherheit werden vom Gesetz wegen der begrenzten menschlichen Erkenntnismöglichkeit nicht verlangt. Aus mathematischer Sicht kann der Beweiswert als Wahrscheinlichkeit bezeichnet werden, und zwar in doppelter Hinsicht:24
•die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht (der Richter) das Beweismittel erhebt und in die Beweiswürdigung einbezieht und
•die Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit oder Falschheit des Beweismittels.
Im ersten Fall ist der Beweiswert stark subjektiv abhängig, denn die Beweiswürdigung (Beweiserhebung) erfolgt ausschließlich vom Richter. Die zweite Einschätzung ist ebenso subjektiv beeinflussbar, jedoch wirken noch weitere Faktoren, die den Beweiswert bestimmen, z.B.
•die Art des Beweises (direkter Beweis beziehungsweise indirekter Beweis oder Sach- beziehungsweise Personalbeweis)
•die Logik in der Beweisführung (Anwendung logisch richtiger Methoden und Operationen, keine Widersprüche der Beweise untereinander),
•die Glaubwürdigkeit der im Verfahren Aussagenden
•die Art und Weise der Erlangung der Erlangung von Beweisen (formale Aspekte, z.B. Beweisverbote).25
Der Beweis ist geführt, wenn in einem Gerichtsverfahren aufgrund richterlicher Überzeugungsbildung die Darstellung eines Sachverhalts als Tatsache festgestellt ist.
•Der zugrunde liegende Sachverhalt ist dabei die Summe der juristisch festgestellten und relevanten Fakten, ohne dass damit schon eine rechtliche Bewertung verbunden ist.
•Sind alle festgestellten Fakten, Darstellungen und Behauptungen verifiziert oder verifizierbar, so können sie als „wahr“ festgestellt werden und der Beweis ist erbracht.
•Kommt auch das Gericht im Wege der freien Überzeugungsbildung zu dem Ergebnis, dass die Beweisbehauptungen richtig sind, so mündet die abschließende Bewertung in einer Tatsachenfeststellung.26
Der Beweis ist eine Tatsache, welche die Wahrheit einer anderen Tatsache und die Gültigkeit einer darauf bezogenen Wahrheitsbehauptung bestätigt.27
Der Beweis und sein Objekt müssen auf eine spezifische Weise zusammenhängen, die den Beweis erst als solchen konstituiert.