Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 154
C.Beweisarten
ОглавлениеUnterschieden werden Personal- und Sachbeweis. Neben dem Personalbeweis wird der Sachbeweis immer bedeutsamer. Hierfür ist insbesondere kennzeichnend, dass der Sachverständige Wahrscheinlichkeits-Aussagen zum Beweiswert des Spuren-Vergleichs macht. Der Sachbeweis ist forensisch nicht definiert, polizeilich findet er allerdings in einer Vielzahl von Regelungen und Darstellungen Berücksichtigung. Institutionell befasst sich z.B. die Kriminaltechnik mit dem Sachbeweis, wenn über dessen rein gegenständliche Aussagekraft hinaus auch eine Spureneigenschaft vorhanden ist. Im Gegensatz dazu stehen gedankliche Vorgänge wie menschliche Beobachtungen, Eindrücke, Einschätzungen und Motivationen, die als Personalbeweis relevant sind.64 Einen besonderen Beweiswert erreichen solche (objektiven) Sachbeweise, die ihre Entsprechung in Personalbeweisen finden, das heißt immer dann, wenn die objektiv festgestellte Beweissituation logisch nachvollziehbar mit den subjektiven Bekundungen von Tatbeteiligten (Täter, Opfer, Zeugen) korrespondieren.
Der Personalbeweis und der Sachbeweis ergänzen sich und dürfen nicht unabhängig voneinander bewertet werden. Als 1998 beim BKA die DNA-Analyse-Datei (DAD) eingerichtet wurde und im Lauf der Jahre immer mehr Bedeutung gewann, gab es Stimmen, die den Personalbeweis für nachrangig erklärten. Jedoch behält der Personalbeweis seine Bedeutung und kommt insbesondere dort zum Tragen, wo der Sachbeweis an seine Grenzen stößt. So ist es z.B. kaum möglich, allein mit dem Sachbeweis konkrete Angaben über ein Motiv zu erlangen. Es wurde auch bei dem „Phantom von Heilbronn“ deutlich, dass der Sachbeweis für sich allein fehleranfällig sein kann. Beim „Phantom von Heilbronn“ handelte es sich um eine angebliche Täterin, die ab 2007 mit sechs bundesweiten Morden und einem weiteren Todesfall in Verbindung gebracht wurde. Erst im März 2009 stellte sich heraus, dass das an 40 unterschiedlichen Tatorten gefundene DNA-Material von einer Frau stammte, die die zur polizeilichen Spurensicherung eingesetzten Wattestäbchen verpackt hatte. Die von ihr angefassten Wattestäbchen waren nicht steril, sondern wiesen ihre DNA auf.65