Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 169

II.Beweisverwertungsverbote

Оглавление

Die Beweisverwertungsverbote haben zur Folge, dass bestimmte Informationen und Beweisergebnisse (zumindest als Belastungsbeweis) nicht in die Beweiswürdigung beziehungsweise die Entscheidungsfindung (§ 261 StPO) einfließen dürfen. Sie sind nicht erst beziehungsweise nur in der Hauptverhandlung, sondern vielmehr während des gesamten Strafverfahrens von Bedeutung.94

Beweisverwertungsverbote unterteilt man herkömmlich in

•unselbstständige Beweisverwertungsverbote und

•selbstständige Beweisverwertungsverbote

Basislehrbuch Kriminalistik

Подняться наверх