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E.Beweisverbote

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Im Strafermittlungsverfahren geht es zum einen um die Aufklärung einer Straftat, zum anderen um gegen den Verdächtigen eine strafgerichtliche Verurteilung zu erreichen. Dabei ist ein justizförmiges faires Strafverfahren zu wahren. Im Ermittlungsverfahren müssen verwertbare Beweise gewonnen werden. Beweisergebnisse, die unter einem Verstoß gegen das justizförmige Verfahren leiden, können einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Das Ziel der polizeilichen Arbeit im Ermittlungsverfahren muss die Gewinnung verwertbarer Beweise sein.

Beweisverbote ist der Oberbegriff für Beweiserhebungs- und Verwertungsverbote.92

Basislehrbuch Kriminalistik

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