Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen - Christoph Palme - Страница 200

3. Explorationsgenehmigungen

Оглавление

177

Explorationen für die Auswahl von Speicherstätten dürfen nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 RL 2009/31/EG nur nach Erteilung einer Explorationsgenehmigung durchgeführt werden. Dabei kann gem. Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 RL 2009/31/EG in der Explorationsgenehmigung eine Überwachung der Injektionstests vorgesehen werden. Es ist nach Art. 5 Abs. 2 RL 2009/31/EG zu gewährleisten, dass die Verfahren für die Erteilung von Explorationsgenehmigungen allen Rechtspersonen offenstehen, die über die notwendige Befähigung verfügen, und dass die Genehmigungen anhand objektiver, veröffentlichter diskriminierungsfreier Kriterien erteilt oder verwehrt werden. Der Inhaber einer Explorationsgenehmigung hat nach Art. 5 Abs. 4 RL 2009/31/EG dann das alleinige Recht zur Exploration des potenziellen CO2-Speicherkomplexes.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

Подняться наверх