Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen - Christoph Palme - Страница 206
2. Bereichsausnahmen
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Nicht erfasst hingegen sind nach Art. 2 Abs. 4 RL 2003/96/EG
- | die Verbrennung von Holz[238] |
- | die Verwendung von Energieerzeugnissen für andere Zwecke als als Heiz- oder Kraftstoff[239] |
- | die Verwendung sowohl als Heizstoff als auch für andere Zwecke als als Heiz- oder Kraftstoff[240], auch dual use genannt |
- | die Verwendung von elektrischem Strom hauptsächlich für die Zwecke der chemischen Reduktion, bei der Elektrolyse und bei Prozessen in der Metallindustrie[241] |
- | die Verwendung für elektrischen Strom, wenn er mehr als 50 % der Kosten für ein Erzeugnis ausmacht[242] |
- | die Verwendung von Strom und Energieerzeugnissen in mineralogische Verfahren[243] |