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1. Treibhausgassenken und -speicher
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Erstmals genauer geregelt wurden in Art. 5 PA Maßnahmen zum Schutz und Ausbau von Treibhausgassenken und -speichern, in der Terminologie des PA REDD-plus genannt[23]. Insbesondere Wälder sind damit gemeint. So werden die Vertragsstaaten in Art. 5 Abs. 2 PA dazu ermuntert, auf der Grundlage der im Rahmen des Klimarahmenübereinkommens bereits angenommenen einschlägigen Leitlinien und Entscheidungen positive Anreize zu schaffen, um dem Problem der Abholzung und Waldschädigung zu begegnen, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu erreichen und den Wald als Kohlenstoffspeicher in Entwicklungsländern auszubauen. Auch die Finanzierung dieser Projekte wird angesprochen. So werden die Vertragsstaaten zur Gewährleistung einer koordinierten finanziellen Unterstützung insbesondere aus privaten und öffentlichen, bi- oder multilateralen Quellen, wie zum Beispiel unter Nutzung des Green Climate Fund, ermuntert.[24]