Читать книгу Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen - Christoph Palme - Страница 38
7. Loss and Damage-Strategien
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Da realistischerweise viele Schäden durch den Klimawandel nicht aufzuhalten sein werden, müssen auch Strategien zum Umgang damit gefunden werden. Das PA nennt dies Loss and Damage-Strategien. Nach Art. 8 PA sind damit insbesondere folgende Maßnahmen gemeint:
- | Frühwarnsysteme[31], |
- | Notfallschutzsysteme [32] , |
- | umfassende Risikobewertungs- und Managementsysteme[33], |
- | Risikoabsicherungen [34] sowie |
- | die Widerstandsfähigkeit lokaler Bevölkerungen, der Lebensgrundlagen sowie der Ökosysteme.[35] |
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Die 21. Vertragsstaatenkonferenz des Klimarahmenübereinkommens hat in ihrer einschlägigen Entscheidung aber klar gestellt, dass Art. 8 des Pariser Klimaübereinkommens keine Grundlage für eine Haftung oder Entschädigung darstellt.[36] Zwischen den o.a. Anpassungsmaßnahmen und den Loss and Damage Strategien[37] dürfte es zahlreiche Überschneidungen geben.