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c) Umgang mit Erfüllungsdefiziten

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Genauso wie Art. 18 KP enthält auch das PA in Art. 15 PA einen Mechanismus zum Umgang mit Erfüllungsdefiziten, auch wenn sich dieser Mechanismus deutlich von dem des Kyoto-Protokolls unterscheidet. Der Mechanismus besteht nach Art. 15 Abs. 2 Satz 1 PA aus einem Ausschuss unabhängiger Experten und soll nach Art. 15 Abs. 2 Satz 2 PA auf die jeweiligen nationalen Kapazitäten und Umstände der Vertragsstaaten achten.

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Der Mechanismus ist allerdings letztlich zahnlos. So hat z.B. die Nichteinhaltung der in den NDC enthaltenen individuellen Emissionsreduktionsziele keine rechtlichen Konsequenzen, da die in den NDC zugesicherten Emissionsreduktionsziele selbst schon nicht rechtsverbindlich sind.[58] Anders ist dies hingegen bei Verstößen gegen die durch die PA aufgestellten Berichts- und sonstigen Verfahrenserfordernisse in Bezug auf die NDCs wie beispielsweise der Verstoß der Industrieländer gegen ihre Verpflichtung zur Gewährung finanzieller Unterstützung und zur Berichterstattung.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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