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4. Klimaklagen

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Angesichts dieser im Großen und Ganzen doch recht zahnlosen Regelungen war es ein Paukenschlag, als im Mai 2021 das Bezirksgericht Den Haag den Ölmulti Shell auf eine Klage von Umweltverbänden dazu verurteilte, seine CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 45 % verglichen mit dem Niveau von 2019 zu senken.[59] Shell sei als Verursacher mit verantwortlich für die Erderwärmung und die gefährlichen Folgen für die niederländische Bevölkerung, die Bewohner des Wattenmeergebiets und die Rechte der Menschen in den Niederlanden und müsse daher die Vorgaben des Pariser Abkommens umsetzen. Shell sei dabei nicht nur die eigenen CO2-Emissionen, sondern auch für die Emissionen seiner Kunden – der Fluggesellschaften, der Autofahrer an den Tankstellen und der Hausbesitzer, die mit Öl und Gas heizen und seiner Zulieferer verantwortlich. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber den Druck auf klimaschädliche Tätigkeiten von Konzernen weiter erhöhen. Ob ein solches Urteil auch in Deutschland möglich wäre, ist indes fraglich, weil die Regelungen zum Verbandsklagerecht in den Niederlanden deutlich weiter gefasst sind als in Deutschland. Ausgeschlossen ist es aber dennoch nicht, da die Entscheidung nicht auf das einfache Klimaschutz-Fachrecht, sondern direkt auf das Pariser Abkommen und die Europäische Menschenrechtskonvention gestützt wurde.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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