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1. Erwägungsgrund 14

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ErwG 14 enthält die Begrenzung der Anwendbarkeit der DS-GVO auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts. Die Verarbeitung bezüglich juristischer Personen und insbesondere als juristische Personen gegründeter Unternehmen ist ausdrücklich ausgenommen.

DS-GVO/BDSG

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