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1. Erwägungsgrund 14
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ErwG 14 enthält die Begrenzung der Anwendbarkeit der DS-GVO auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts. Die Verarbeitung bezüglich juristischer Personen und insbesondere als juristische Personen gegründeter Unternehmen ist ausdrücklich ausgenommen.