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1. Personenbezogene Daten

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Personenbezogene Daten sind demnach gem. Art. 4 Nr. 1 solche Information, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Zentral ist damit die Identifizierbarkeit der Person anhand der betreffenden Daten, sei es direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen. Gemeint sind somit Daten, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Die Begrifflichkeit nach Art. 4 Nr. 1 orientiert sich insoweit ihrerseits am Wortlaut von Art. 2 lit. a DSRL, der aber für sich genommen bereits umstritten war.[4]

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