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C Theorie Zum Begriff der Disziplin

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Wer sich mit dem Thema «Disziplin» beschäftigt, kommt nicht darum herum, es einzugrenzen und sich zu positionieren. Unseres Erachtens gelingt es den folgenden Autoren, Disziplin im Klassenzimmer gut zu beschreiben. Becker erklärt den Begriff in seinem Buch «Disziplin im Unterricht» zunächst allgemein:

«Individuen stellen ihre spezifischen und unmittelbaren Bedürfnisse zurück. Sie schränken sich ein oder üben Verzicht. Sie tun dies mit Blick auf ein übergeordnetes und höherwertiges Ziel, etwa die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung.» (Becker 2009, S. 8)

Rüedi begründet Disziplin im Buch «Wie viel und welche Disziplin braucht die Schule?» und betont neben der sozialen Ordnung auch die Förderung von Selbstkompetenz der Lernenden:

«Disziplin, das Bestehen auf einem gewissen Ordnungsrahmen in der Schule, ist […] dann berechtigt, wenn die Lehrperson so Voraussetzungen schafft, um Fähigkeiten und Kompetenzen zu fördern und als zentrales Ziel zugleich die Verbesserung der Selbstdisziplin der Schülerinnen und Schüler im Auge hat.» (Rüedi 2011, S. 25)

In Klassen, in denen dieser gewisse Ordnungsrahmen nicht vorhanden ist oder gestört wird, kann der Lernstoff nur schwer bewältigt werden, kann kaum eine Lernatmosphäre entstehen.

Deshalb schliessen wir uns Dubs an, wenn er schreibt:

«Ordnung (richtig verstandene Disziplin) […] ist eine grundlegende Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und ein gutes Klassenklima. Deshalb müssen sich Lehrpersonen bewusst um eine vernünftige Ordnung in ihren Schulzimmern und im Schulhaus bemühen.» (Dubs 2010, S. 196)

In den Klassenzimmern wird die von Dubs angesprochene «vernünftige Ordnung» meistens mit Regeln eingeführt und aufrechterhalten. Diese Regeln sind von Klasse zu Klasse verschieden, weil aus gruppendynamischen Gründen jede Klasse mit anderen Haltungen Mühe bekundet. Es sollte wenige formulierte Regeln geben. Eine Faustregel besagt, dass es nicht mehr als fünf braucht und sie auf einer positiven Formulierung basieren sollen. Regeln ergeben einen Sinn, wenn sie unter anderem eine Antwort auf Verstösse gegen die oben definierte soziale Ordnung sind. Zum Beispiel soll Diebstahl nicht erwähnt werden, wenn es nicht zu solchen Vorfällen gekommen ist.

Es gibt Regeln – meist Schulhausregeln –, die nicht diskutierbar sind. Es gibt aber auch Regeln, an deren Ausarbeitung sich die Lernenden beteiligen können.

Wie so vieles muss ein Kind auch Disziplin erlernen. Gemeinsames und effektives Lernen wird erst durch eine hilfreiche Rahmenordnung (Disziplin) möglich. Keller bringt in wenigen Zeilen auf den Punkt, wie sich Disziplin in einer Klasse auswirken kann:

«Konkret heisst dies, dass die Schülerinnen und Schüler aufmerksam sind, sich achtsam zueinander verhalten, zuhören, nicht dazwischenrufen, Lernwillige lernen lassen, mitarbeiten, das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit respektieren und Kritik konstruktiv äussern. Eine so verstandene Disziplin ist kein Selbstzweck, sondern eine wohltuende lernförderliche Unterrichtsstruktur.» (Keller 2008, S. 19 f.)

An einer solchen Lernkultur ist die Lehrperson massgeblich beteiligt. Mitunter werden hohe Anforderungen an sie gestellt, und zum Teil braucht es monatelange Arbeit, in der Geduld und Ausdauer gefragt sind, denn auch diszipliniertes Verhalten muss geübt werden (Becker 2009, S. 103 ff.). Alle sollen sich an die vereinbarten Regeln halten – in erster Linie (als Vorbild) natürlich die Lehrerinnen und Lehrer selber.

Wo es Regeln gibt, kommen auch Regelverletzungen vor. Regeln sind ohne Nutzen, wenn Regelverletzungen keine Folgen haben. Wenn sich zum Beispiel Sportler nicht an die Spielregeln halten, werden sie ermahnt, verwarnt, mit einer Zeitstrafe belegt, oder sie werden vom Spielfeld geschickt, in schweren Fällen gar für eine bestimmte Zeit gesperrt. Mit solchen Strafen wird versucht, unerwünschtes Verhalten zu eliminieren. In der Erziehung wird oft mit pädagogischen Massnahmen agiert, die diesen Strafen gleichen. Sie wirken auf eine Einsicht hin und stehen in direktem inhaltlichem Zusammenhang zum unerwünschten Verhalten und lassen sich damit begründen (Becker 2009, S. 15).

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