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Forschungsstand

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Die jüngere Forschung im Bereich der Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen ist von folgenden beiden Gesichtspunkten geprägt:75 Sie ist erstens zeitlich vornehmlich im 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert angesiedelt und zweitens stark regional auf einzelne Akteure (Anstalten, Vereine, Behörden, Kirche) oder Fremdplatzierungsgruppen fokussiert. Darüber hinaus orientieren sich die Arbeiten stark an zivilrechtlichen, strafrechtlichen und armenrechtlichen Gesichtspunkten.76 Dies lässt sich mit dem Umstand erklären, dass sie als universitäre Qualifikationsarbeiten einen konkreten und eingrenzbaren Gegenstand behandeln. Nur gerade die Arbeit von Heinrich Tuggener et al.77 aus dem Jahr 1998 setzt sich mit dem gesamtschweizerischen Phänomen und den verschiedenen Fremdplatzierungsformen auseinander, ansonsten fehlen Überblickswerke. Allenfalls kann in diesem Zusammenhang noch die Publikation Ramsauers über die schweizerische Praxis der Kindswegnahmen genannt werden.78 Die gegenwärtige interdisziplinäre Aufarbeitung der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen verfolgt einen überregionalen Ansatz und wird diesen Bereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vertieft betrachten.

Fallstudien zu Akteuren: Die Forschung zu konkret lokalen und institutionellen Akteuren der Fremdplatzierung wie Anstalten, Vereinen oder Gemeinde- und Kantonsbehörden gehen selbstverständlich auch über eine reine Institutions- oder Verwaltungsgeschichte hinaus und behandeln auch bestimmte Gruppen von Anstalts-, Verding- oder Pflegekindern im weitesten Sinn. In der Regel umschreiben sie den organisatorischen Aufbau der Institutionen sowie deren diachrone Entwicklung und dokumentieren den Alltag der spezifischen Zielgruppen.79 Es entstanden Lizenziats- und Masterarbeiten, die leider grösstenteils unpubliziert blieben (ein weiteres Charakteristikum der Forschungslage in diesem Bereich), was eine Synthese verschiedener Mikrostudien zu einer gesamtschweizerischen Makroperspektive oder einen regionalen Vergleich zwischen ländlichen und urbanen Gegenden erschwert.80

Ausschliesslich auf die Armenerziehungsvereine ausgerichtete wissenschaftliche Darstellungen entstanden an den sozial-caritativen Frauenschulen in Luzern und Zürich zwischen 1932 und 1959 zu den Armenerziehungsvereinen Solothurn-Lebern, Olten-Gösgen, Thurgau, Zofingen, Muri, Baden und Baselland.81 Sie sind im Sinn einer zeitgenössischen Fremdwahrnehmung durch Frauen der Pflegeberufe von höchstem Interesse und gelten daher gleichzeitig auch als historische Quellen. Neueren Datums sind die beiden Lizenziatsarbeiten von Nicole Oelhafen und dem Autor, die sich mit unterschiedlichem zeitlichem und thematischem Fokus mit dem Armenerziehungsverein des Bezirks Baden im Kanton Aargau befassten. Die erste Arbeit konzentrierte sich auf das 19. Jahrhundert und den Schwerpunkt der Sozialdisziplinierung und der christlichen Nächstenliebe, während die zweite die Jahre 1920–1940 mit Augenmerk auf eine quantitative Auswertung der Pflegekinderdaten und die Einbettung der Aargauer Armenerziehungsvereine in die kantonale Verwaltung untersuchte.82

Nicole Oelhafen setzte sich in ihrer 2007 eingereichten Lizenziatsarbeit einen zeitlichen Rahmen von der Vereinsgründung im Jahr 1862 bis 1887 und konzentrierte sich auf die beiden Konzepte der «christlichen Nächstenliebe» und der «Besserung». Sie suchte nach Erklärungsmustern für die «Rettungstätigkeit» des Vereinsvorstands, wobei sie betonte, dass ihre Arbeit nicht auf die einzelnen Pflegekinder, sondern vielmehr auf «das Konstrukt des Vereins» abziele.83 Ihre Hauptquellen bildeten daher insbesondere die Jahresberichte und Vorstandsprotokolle, die sie anhand eines hermeneutischen Ansatzes qualitativ untersuchte.84 In einem Zwischenfazit stellte sie fest, dass die subsidiären Kontrollinstanzen zusehends ausgebaut wurden, dass das Konzept der Besserung der Armen durch Anstaltseinweisung keine Erfindung der Politik, sondern der Sozialpädagogen und -reformer war und – wie sich herausstellen sollte – besonders durch die Philanthropie geprägt wurde.85 Im direkten Vergleich zwischen dem öffentlichen und freiwilligen Armenwesen konnte sie zweierlei feststellen: erstens, dass die Vereine eine direkte Hilfe leisteten, während sich die öffentliche Armenpflege mehr auf die Aufsichtsfunktion als die Hilfestellung konzentrierte; zweitens, dass über die Unterstützungszahlungen von öffentlicher Seite eine Kontrolle über die private Armenfürsorge ausgeübt wurde.86 In ihrem Schlusswort fasste sie zusammen, dass die öffentliche Armenpflege reglementierend gewirkt und sich durch einen erzieherischen und bestrafenden Charakter ausgezeichnet habe. Bürgerliche Wohltätigkeitsvereine und Gesellschaften entstanden aus der «liberale[n] Grundhaltung» der Schweiz im Kontext der Sozietätenbildung und wurden als Ergänzung der «öffentlich-rechtlichen Behörden» verstanden. Nicole Oelhafen betrachtete ihre eingangs gestellte These als erwiesen, indem sowohl das Konzept der «christlichen Nächstenliebe» wie auch der Gedanke einer «Besserung» durch Erziehung im Verein nachgewiesenermassen angewandt wurden.87

Die zweite Lizenziatsarbeit zum Armenerziehungsverein des Bezirks Baden setzte sich den zeitlichen Rahmen der Zwischenkriegsjahre. Der Arbeit lagen ein vom Autor erschlossener Nachlass im Staatsarchiv Aargau und insbesondere die darin enthaltenen 379 Pflegekinderdossiers aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zugrunde.88 Zielsetzung der Lizenziatsarbeit war einerseits, das Phänomen der privaten Armenerziehungsvereine in den Kontext der sich ausweitenden und professionalisierenden öffentlich-rechtlichen Aargauer Jugendfürsorge zu setzen («Fürsorgelandschaft») und die daraus entstandenen Möglichkeiten und Probleme zu reflektieren. Andererseits sollten anhand der quantitativen Inhaltsanalyse der Aktenserien «Pflegekinderdossiers», der «Pflegekinderkarteikarten» sowie der «Pflegekinder- und Lehrverträge» empirische Aussagen über die aufgenommenen Kinder, aber insbesondere auch über die Hauptaufgaben und Handlungsweisen des Vereins gemacht werden.

Fallstudien zu bestimmten lokalen Gruppen von fremdplatzierten Personen: Die Begriffe «Pflegekinder», «Kostkinder», «Heimkinder» oder «Verdingkinder» umschreiben vordergründig und anscheinend allgemein verständlich Formen der Fremdplatzierung – das Fehlen eines normierten Vokabulars in der historischen Aufarbeitung setzt somit einen denkbar weitgefassten Begriff von Armenfürsorge für Kinder voraus. Neben der auf Akteure zentrierten Forschung stehen Untersuchungen über Gruppen von Kindern, die innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets fremdplatziert wurden. Hierbei sind regionale Besonderheiten der Fremdplatzierung, wie die saisonale Verdingung von Kindern in der Ostschweiz, die sogenannte «Schwabengängerei»89 oder die erzwungene «Kindswegnahme» von bestimmten Gruppen von Kindern, beispielsweise den Jenischen, 90 sehr gut dokumentiert.

Die jüngste öffentliche Auseinandersetzung mit dem «Verdingkinderwesen»: Ausdruck dieser disparaten, doch sehr lebendigen und interdisziplinären Forschung war das erste informelle Kolloquium «Fremdplatzierung» unter der Leitung von Loretta Seglias und Marco Leuenberger am 26. März 2011 in Bern, bei dem die Teilnehmenden in zehnminütigen Impulsreferaten ihren Forschungsgegenstand präsentierten und mit einem Schlag fassbar wurde, was unter dem Begriff Fremdplatzierung alles subsumiert ist und wie mit dem Thema je nach Disziplin verfahren wurde. Ein weiterer Anstoss, die laufenden Forschungsprojekte und -arbeiten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, ging von verschiedenen interessierten Betroffenengemeinschaften in Internetforen aus, die in ihren Publikationslisten oftmals eine Sparte wissenschaftlicher Arbeiten führten.91 Darüber hinaus ergriffen einzelne Betroffene selbst das Wort und erzählten ihre Lebensgeschichte.92 Nicht zuletzt boten Fernsehen, Film, Radio, Presse und eine Wanderausstellung dem Thema Fremdplatzierung (insbesondere das medial aktuelle «Verdingkinderwesen») eine breitere Plattform.93

Die Versuche einzelner Politiker seit 1999, eine historische Untersuchung dieser Thematik anzuregen (Vorstösse im Nationalrat durch Jean-Charles Simon, Didier Berberat und Ruedi Baumann/Jacqueline Fehr), 94 blieben anfänglich erfolglos. Der Bundesrat betonte in der Antwort auf den politischen Vorstoss Baumanns am 26. September 2003 sein grundsätzliches Interesse an einer fundierten Aufarbeitung des Schweizer «Verdingkinderwesens» und verwies dabei explizit auf die bestehenden Förderungsmöglichkeiten, insbesondere auf diejenigen des Schweizerischen Nationalfonds. Dieser bewilligte im Dezember 2004 das Projektgesuch «Verdingkinder, Schwabengänger, Spazzacamini und andere Formen der Fremdplatzierung und Kinderarbeit in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert» vom 1. März 2004 partiell. Im Rahmen dieses Nationalfondsprojekts wurden mit über 220 ehemaligen Fremdplatzierten qualitative lebensgeschichtliche leitfadengestützte Gespräche geführt. Es handelte sich damit um eines der grösseren, von öffentlichen Geldern finanzierten Projekte zur Erfassung mündlich überlieferter Geschichte in der Schweiz.95

Eine qualitative Auswertung der Gespräche sah das Projekt nicht vor. Es sollten allein lebensgeschichtliche Erinnerungen von ehemaligen «Verdingkindern» gesammelt und archiviert werden. Die Gespräche wurden transkribiert und für Forschungszwecke – unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen – zugänglich gemacht.96 Daraus ging im Oktober 2008 eine erste Bestandsaufnahme hervor. Darin enthalten waren 40 Porträts, begleitet durch erläuternde Texte zu wiederkehrenden Themen wie Machtmissbrauch oder Diskriminierung, sowie ein kurzer Beitrag zur gesetzlichen Entwicklung im Bereich Kinder- und Jugendfürsorge.97 Von diesem Forschungsprojekt gingen einige interdisziplinäre Impulse aus, die die konkret lokale und institutionelle Ebene verliessen und sich beispielsweise mit Erinnerungskultur oder emotionalen Verarbeitungsprozessen befassten.98 Als eines der Ergebnisse des runden Tischs zum Thema fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurde am 5. November 2014 die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen eingesetzt, die interdisziplinär dieses Kapitel der Schweizerischen Geschichte aufarbeiten soll. Ein Antrag für ein begleitendes Nationalfondsprojekt, das sich weiterer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wie Fremdplatzierungen und Verdingungen, Sterilisation und der zwangsweisen Abgabe von Medikamenten annehmen soll, wurde eingereicht.

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