Читать книгу Internationales und Europäisches Steuerrecht - Florian Haase - Страница 3

Оглавление

Vorwort

Vorwort

Die Arbeiten an der 6. Auflage meines Lehrbuchs fallen in eine Zeit, wie sie sich nicht nur meine Generation nicht hätte träumen lassen. COVID-19 hat die Welt fest im Griff und ist allerorten „das“ beherrschende Thema. Vor dem Hintergrund der dadurch entstandenen Herausforderungen war das Steuerrecht selbstverständlich kurzzeitig in den Hintergrund getreten – freilich nur bis sich die naheliegende Frage stellte, wie denn auch das Steuerrecht die teils drastischen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zumindest abmildern könnte. Finanzverwaltung und Politik haben hier durchaus Pragmatismus und Flexibilität bewiesen. Betriebsprüfungen wurden ausgesetzt, Vorauszahlungsherabsetzungsanträge und Stundungen wurden großzügig bewilligt, eine ausgeweitete periodenübergreifende Verlustverrechnung wurde flugs ins Werk gesetzt. Die Ergebnisse können sich sehenlassen.

Auch im internationalen Steuerrecht wurde schnell eine Reihe von pandemiebedingten Problemstellungen offenbar. Müssen angesichts der Tatsache, dass Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, die Betriebsstättenregeln überdacht werden? Welche Auswirkungen hat das Homeoffice auf den Ort der Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften und das damit einhergehende primäre Besteuerungsrecht? Besteht insbesondere bei Bau- und Montagetätigkeiten die ausländische Betriebsstätte fort, oder unterbricht sie den regelmäßig erforderlichen zeitlichen Zusammenhang, wenn sie für mehrere Monate schließen muss? Diesen und anderen Fragen ist der Steuerausschuss der OECD zügig in einem Grundsatzpapier nachgegangen und hat am 3. April 2020 zunächst einmal Entwarnung gegeben. Solange die Pandemie nicht langfristig andauert, bleibt alles wie gehabt. Auch die EU-Kommission hatte sich mit einer vergleichbar anlassbezogenen Fragestellung zu befassen. Wie verhält es sich angesichts der großzügigen Rettungsschirme, Zuschüsse und pandemiebedingten Sonderregeln mit dem Europäischen Beihilferecht?

Angesichts dieser Entwicklungen konnte fast schon in Vergessenheit geraten, dass das internationale Steuerrecht mehr denn je in Bewegung ist. Die OECD schickte sich nämlich an, im Anschluss an das BEPS-Projekt mit den Arbeiten an den sog. Pillar 1 (Digitalbesteuerung) und Pillar 2 (effektive Mindestbesteuerung) die gesamte Architektur der Weltsteuerordnung, die seit rund 100 Jahren Bestand hat, auf den Kopf zu stellen. Bis Ende 2020 sollen bereits weiter ausgereifte Pläne hierzu vorliegen. Diese Arbeiten werden wohl auch die folgende 7. Auflage meines Lehrbuchs nicht unerheblich beeinflussen. Einstweilen habe ich an geeigneter Stelle Ausblicke auf die „schöne neue Steuerwelt“ eingefügt.

Die Bedeutung des internationalen Steuerrechts ist definitiv ungebrochen, jedenfalls in der Praxis. Auf die Lehre indes trifft dies leider nicht zu. Wenn im Vorwort zur 1. Auflage noch konstatiert wurde, dass die Anzahl der steuerrechtlichen Lehrstühle in Deutschland nicht zu befriedigen vermag, so muss rund 13 Jahre später festgehalten werden, dass die Anzahl sogar abgenommen hat. In ganz Norddeutschland wird das Steuerrecht de facto an juristischen Fakultäten nicht mehr gelehrt. Ich erspare mir weitere Ausführungen zu dieser Tragödie.

Hinweisen möchte ich wiederum auf die 2. Auflage des „Klausurenkurs im Internationalen und Europäischen Steuerrecht“, der in der Reihe „Schwerpunkte Klausurenkurs“ des C.F. Müller Verlags erscheint und den ich gemeinsam mit meinem langjährigen Kollegen und Freund Herrn Professor Matthias Hofacker, RA/StB, M.I.Tax, verfasst habe. Der Klausurenkurs geht auf Anregungen von Studierenden an Hochschulen v.a. in Hamburg und Bremen zurück, die über die in diesem Lehrbuch enthaltenen kleinen Fälle hinaus ihr erworbenes Wissen „am großen Fall“ testen möchten. Die Verzahnung mit dem Klausurenkurs wird an passender Stelle optisch hervorgehoben (▸ Siehe hierzu …).

Ich danke ferner – same procedure as every year – der Geschäftsführung und den Mitarbeitern des C.F. Müller Verlags, allen voran Frau Stefanie Kleinschroth und Team, für die wiederum reibungslose Betreuung bei der Verlegung.

Fragen, Anregungen und Kritik erbitte ich an florian.haase@roedl.com.

Das Buch ist auf dem Rechtsstand von Juni 2020.

Hamburg, im Juni 2020

Florian Haase

Internationales und Europäisches Steuerrecht

Подняться наверх