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aa) Juristische Doppelbesteuerung

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Von einer juristischen/rechtlichen Doppelbesteuerung (juridical double taxation) spricht man, wenn

(1) derselbe Steuerpflichtige
(2) auf dieselben Einkünfte oder Vermögenswerte
(3) in demselben Zeitraum
(4) dieselben oder jedenfalls gleichartige Steuern
(5) in zwei oder mehr Staaten[57]

zu entrichten hat[58]. Die juristische Doppelbesteuerung verlangt damit die Identität des Steuersubjekts, des Steuerobjekts und des Besteuerungszeitraums. Die Steuerart muss hingegen aus ersichtlichen Gründen nur gleichartig sein, weil die rechtsordnungsspezifischen Besonderheiten souveräner Staaten in der Regel dazu führen, dass eine Identität bei der Ausgestaltung einer Steuer im Einzelnen nicht erzielt werden kann. Eine bestimmte Höhe der Steuerlast oder die Unangemessenheit der Besteuerung insgesamt ist hingegen ausdrücklich nicht konstitutiv für das Vorliegen einer juristischen Doppelbesteuerung[59].

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Beispiel:

Die natürliche Person X hat ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Ihr gehört ein Haus in Hamburg, dass sie gegen Zahlung eines Mietzinses im Veranlagungszeitraum[60] 2017 an die in Hamburg wohnende natürliche Person Y vermietet. Wir wollen annehmen, dass X in Österreich aufgrund des Wohnsitzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und mit dem Welteinkommen besteuert wird. Aus Sicht des deutschen Steuerrechts ist X zudem beschränkt einkommensteuerpflichtig mit den empfangenen Mietzinsen nach § 1 Abs. 4 iVm § 49 Abs. 1 Nr 6 iVm § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 EStG. Sodann gilt: X ist in Österreich unbeschränkt und in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig (Identität des Steuersubjekts). Doppelt besteuert wird der Mietzins (Identität des Steuerobjekts). Betrachtet wird der Veranlagungszeitraum 2017 (Identität der Besteuerungszeiträume). X unterliegt in beiden Staaten der Einkommensteuer und damit einer Ertragsteuer (Vergleichbarkeit der Steuern). X unterliegt auch in mehr als einem Staat der Besteuerung, so dass eine Doppelbesteuerung im juristischen/rechtlichen Sinne gegeben ist.

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Es ist international anerkannt, dass sich die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung jedenfalls primär gegen die juristische Doppelbesteuerung wenden[61]. Liegen eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen jedoch nicht vor, kann eine Situation entstehen, in der die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht eingreifen, so dass die Doppelbesteuerung damit definitiv wird.

Internationales und Europäisches Steuerrecht

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