Читать книгу Internationales und Europäisches Steuerrecht - Florian Haase - Страница 27

C. Begründung, Ausschluss und Beschränkung des Besteuerungsrechts

Оглавление

50

Die Entscheidung darüber, ob im Einzelfall eine unbeschränkte, eine beschränkte oder keine Steuerpflicht vorliegt, hat ersichtlich eine enorme wirtschaftliche Tragweite für das betroffene Steuersubjekt. Nicht zuletzt deshalb wird im deutschen Steuerrecht über das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen der verschiedenen Arten von Steuerpflichten für jeden Veranlagungszeitraum aufs Neue entschieden, ohne dass frühere Veranlagungszeiträume eine präjudizielle Wirkung entfalten würden (sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung)[90].

51

Umgekehrt hat jedoch der Fiskus ein Interesse daran, eine möglichst präzise und möglichst weit in die Zukunft gerichtete Planungsgrundlage für die Verteilung des Steueraufkommens zu erlangen. Abgesehen von dem Grundsatz, dass jede Steuerpflicht beginnt, sobald ihre Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und jede Steuerpflicht endet, sobald eines ihrer konstitutiven Merkmale entfällt, hat der Gesetzgeber daher besondere Regeln entwickelt, die sich mit der Begründung und der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht bzw dem Hineinwachsen in die und dem Herauswachsen von Wirtschaftsgütern aus der deutschen Steuerpflicht befassen. Nachstehend werden die wichtigsten dieser Regeln dargstellt.

§ 1 Die internationale Dimension des Steuerrechts › C. Begründung, Ausschluss und Beschränkung des Besteuerungsrechts › I. Allgemeiner Verstrickungs- und Entstrickungstatbestand

Internationales und Europäisches Steuerrecht

Подняться наверх