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bb) Wirtschaftliche Doppelbesteuerung

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Unter einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ist demgegenüber ein Sachverhalt zu verstehen, bei dem es zwar gegenüber der juristischen Doppelbesteuerung an der Identität des Steuersubjekts fehlt, jedoch derselbe wirtschaftliche Vorgang[62] bzw dasselbe wirtschaftliche Ergebnis[63] in demselben Besteuerungszeitraum in einem oder mehreren Staaten einer identischen oder jedenfalls vergleichbaren Steuer unterliegt.

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Beispiel:

Die X-Kapitalgesellschaft hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Staat A. An ihr ist die Y-Kapitalgesellschaft aus dem Staat B zu 100% beteiligt. X nimmt eine Gewinnausschüttung vor. Da Gewinnausschüttungen nur aus versteuertem Einkommen vorgenommen werden können (annahmegemäß unterliegt die X-Kapitalgesellschaft im Staat A der Körperschaftsteuer) und diese Bestandteil des steuerpflichtigen Gewinns der Y-Kapitalgesellschaft im Staat B werden, unterliegt dasselbe wirtschaftliche Ergebnis bei zwei Steuersubjekten der Besteuerung[64].

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Zu Fällen wirtschaftlicher Doppelbesteuerung kommt es hauptsächlich bei verbundenen Unternehmen[65] und Qualifikationskonflikten[66] (hier va in Konstellationen, in denen Steuergüter unterschiedlichen Steuersubjekten zugerechnet werden[67]).

Internationales und Europäisches Steuerrecht

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