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A. Persönliche Steuerpflicht

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Die Frage nach der persönlichen Steuerpflicht betrifft die Frage nach dem Steuersubjekt. Sie stellt sich bei jedem Sachverhalt, der nach den Regeln des deutschen Steuerrechts zu beurteilen ist, und zwar unabhängig davon, wo die der Einkunftserzielung dienende Tätigkeit ausgeübt wird oder wo die zu beurteilenden Steuergüter belegen sind. Sind die im Gesetz vorgegebenen, nachstehend behandelten Anknüpfungspunkte in casu nicht erfüllt, scheidet eine unbeschränkte Steuerpflicht aus.

§ 2 Die unbeschränkte Steuerpflicht im Ertragsteuerrecht › A. Persönliche Steuerpflicht › I. Einkommensteuer

Internationales und Europäisches Steuerrecht

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