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Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Die Zahl der steuerrechtlichen Lehrstühle an den juristischen und betriebswirtschaftlichen Fakultäten deutscher Universitäten vermag noch nicht zu befriedigen, sie nimmt aber zu. Erfreulicherweise legen die Lehrstuhlinhaber dabei auch vermehrt einen Schwerpunkt auf das Internationale Steuerrecht. Diese Entwicklung kann nur als zwingend bezeichnet werden, weil die Zukunftsmusik in den nationalen Steuerrechten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und damit auch im deutschen Steuerrecht allein im Internationalen und insbesondere im Europäischen Steuerrecht spielen wird. Der Weg zu einem originär Europäischen Steuerrecht im Sinne einer europäischen Abgabenhoheit ist zwar noch weit, jedoch wird es auf lange Sicht kaum eine Alternative geben. Jedenfalls lässt sich sagen, dass schon heute niemand, der sich mit dem deutschen Steuerrecht beruflich oder aus anderen Gründen beschäftigt, ohne Grundkenntnisse im Internationalen Steuerrecht auskommt. Auch wer nicht als Rechtsanwalt oder Steuerberater, sondern als Unternehmer tätig ist, sollte sich mit dem Internationalen Steuerrecht auseinandersetzen. Es gibt heute kaum ein auch nur mittelständisches Unternehmen, das sich im Geschäftsalltag nicht Berührungen mit dem Ausland und damit auch mit ausländischem Steuerrecht ausgesetzt sieht.

Hier setzt das vorliegende Lehrbuch an. Erläutert werden die Grundprinzipien und Strukturen des deutschen Internationalen Steuerrechts sowie des Europäischen Steuerrechts. Dabei habe ich – unter bewusster Inkaufnahme von Vereinfachungen – besonderen Wert auf die Systematik und die Verständlichkeit gelegt, auch wenn dadurch der Detailreichtum gelitten haben mag. Viel wichtiger als Spezialwissen nämlich ist zunächst die sichere Beherrschung der großen Leitlinien. Alles Weitere muss einer späteren Spezialisierung vorbehalten bleiben, die auch in der Nische „Internationales Steuerrecht“ jedenfalls teilweise unerlässlich ist.

Das Buch wendet sich vornehmlich an Studierende der Rechtswissenschaften und deckt insoweit den Wahlpflichtbereich der Prüfungsordnungen ab. Es kann aber auch von Studierenden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und von Praktikern mit Gewinn gelesen werden, die sich in das Internationale Steuerrecht einarbeiten möchten. Dies gilt insbesondere für jene Berufsanfänger, die die Steuerberaterprüfung anstreben. Über die Anmerkungen im Text zur Beratungspraxis und die in das Buch eingearbeiteten 50 Beispielsfälle wird auch insoweit bereits immer wieder ein praktischer Bezug hergestellt. Dargestellt werden – unter besonderer Berücksichtigung des Ertragsteuerrechts – die verschiedenen Arten persönlicher und sachlicher Steuerpflichten, die Konsequenzen der Begründung und Aufgabe steuerlicher Anknüpfungspunkte im Inland, das Außensteuerrecht nebst den Grundzügen von Verrechnungspreisen, das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Europäische Steuerrecht (hier liegt der Schwerpunkt auf den Grundfreiheiten und der Frage, wann eine nationale steuerliche Norm als gemeinschaftsrechtswidrig einzustufen ist).

Natürlich kommt man bei der Arbeit im Internationalen Steuerrecht ohne ein gewisses Vorwissen im nationalen Steuerrecht und im Europarecht nicht aus. Es wird daher vorausgesetzt, dass der in dieser Schwerpunkte-Reihe von Dieter Birk (Band 17/3: Steuerrecht) und Rudolf Streinz (Band 12: Europarecht) vermittelte Stoff jedenfalls im Grundsatz beherrscht wird. Auf diese und andere Bücher (ua der Schwerpunkte- Reihe) wird auch in den Fußnoten verwiesen, damit die Grundlagen ggf noch einmal nachgearbeitet werden können. Wer bereits als Studierender die Bereitschaft zeigt, sich mit der komplizierten Materie des Internationalen Steuerrechts auseinander zu setzen, wird nicht nur auf eine intellektuelle Herausforderung und die Arbeit in einem internationalen Umfeld mit Berührungen zu fremden Sprachen (die Arbeitssprache des Internationalen Steuerrechts ist Englisch), Rechtsordnungen und Kulturen hoffen dürfen, sondern langfristig vor Arbeitslosigkeit geschützt sein.

Am 12. März 2007 hat die Bundesregierung den Kabinettentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 veröffentlicht. In der Tat wird die seit langem erwartete Unternehmensteuerreform die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften in einigen Bereichen grundlegend ändern. Man denke nur an die Abschaffung der kaum beherrschbaren Vorschrift der Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG). Das System des deutschen Internationalen Steuerrechts wird durch die Unternehmensteuerreform indes nicht angetastet. Insoweit mögen im Anhang zu diesem Buch einige Hinweise genügen, ohne dass die Aktualität leidet.

Anregungen, Fragen oder Kritik bitte ich zu richten an folgende mail-Adresse:

florianhaase@aol.com

Das Buch ist auf dem Rechtsstand von Mai 2007.

Hamburg, im Mai 2007

Florian Haase

Internationales und Europäisches Steuerrecht

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