Читать книгу Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung - Forum Verlag Herkert GmbH - Страница 12
ОглавлениеDie vom Unternehmer zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere dem staatlichen Arbeitsschutzrecht und dem autonomen Recht der Unfallversicherungsträger zu entnehmen. Eine Übersicht über die Rechtstexte und Technischen Regeln findet sich online unter www.baua.de [1].
Viele Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften und andere Regelungen) verweisen regelmäßig bei Detailfragen auf DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien, DVGW-Regeln o. a. Wird auf eine dieser an sich unverbindlichen Normen in einer Unfallverhütungsvorschrift Bezug genommen, gelangt diese in den Rang einer für das Mitgliedsunternehmen verbindlichen Vorschrift. So ist in § 17 DGUV Vorschrift 81 [2] festgelegt:
„Sportstätten müssen nach dem Stand der Technik für den Sportstättenbau errichtet werden.“
Staatliche Arbeitsschutzvorschriften | Vorschriftenwerk der Unfallversicherungsträger | Europäische oder nationale Normen |
Gesetze, z. B. • Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) [3] • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [4] • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) [5] • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) [6] | Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), z. B. • Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1 [7]) • Schulen (DGUV Vorschrift 81 [8]) • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3 [9]) | EN, DIN, VDE, DVGW, VDI etc. Werden europäische und nationale Normen in staatlichen und unfallversicherungsrechtlichen Regelungen genannt, sind diese als Stand der Technik nach § 4 Nr. 3 ArbSchG anzusehen. |
Verordnungen, z. B. • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [10] • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) usw. [11] | Nachfolgende Regeln und Informationen, z. B. • Treppen (DGUV Information 208-005) • Erste Hilfe in Schulen (DGUV Information 202-059 [12]) • Sicherer Schulsport (UK Sachsen 02-08 [13]) | Zum Beispiel verweist § 5 Abs. 2 ProdSG [14] auf das Normenverzeichnis der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit [15], das auch die relevanten Normen für Sportgeräte enthält. |
Technische Regeln [16] • ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten [17] • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände [18] TRBS 1112 Instandhaltung [19] | Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung an allgemeinbildenden Schulen (UK Sachsen 02-02 [20]) | Als Stand der Technik sind darüber hinaus u. a. folgende Normen anzusehen: • DIN 18032 Sporthallen • DIN 18035 Sportplätze DIN VDE 0100-701 Errichten elektrischer Anlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche |
Das Regelwerk.
Der Stand der Technik für die Planung und Ausführung von Sporthallen ist in der Normenreihe DIN 18032, für Sportplätze in der Normenreihe DIN 18035 enthalten. Für Sportgeräte wird in den Durchführungsanweisungen zu § 17 DGUV Vorschrift 81 auf die einschlägigen Gerätenormen verwiesen. Welche Anforderungen aus diesen Normen für Schulsportstätten resultieren, wird in den folgenden Abschnitten behandelt.
Während die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften durch regelmäßige Begehungen der zuständigen Behörden der Länder kontrolliert wird, obliegt die Überwachung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und nachfolgenden Regelungen den Aufsichtspersonen der Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Bezugsquellen für Vorschriften | |
Gesetze und Verordnungen des Bundes | Online unter: www.gesetze-im-internet.de Bundesgesetzblatt Verlag Bundesanzeiger, 53056 Bonn |
Verordnungen des Bundes konkretisierende Anforderung in Form von Technischen Regeln, wie ASR, TRBS, TRGS, TRLV usw. | Online unter: www.baua.de [21] |
Gesetze und Verordnungen der Länder | Online unter den länderspezifischen Onlineangeboten Amtsblätter, Ministerialblatt der Kultusbehörden |
Regelungen der DGUV | Online unter: publikationen.dguv.de |
Regelungen der Unfallversicherungsträger (öffentliche Hand) bzw. Berufsgenossenschaften | Übersicht über die Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaften: Online unter: www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/mitglieder |
DIN- u. a. Normen | Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin VDE-NormenVDE-Verlag GmbH, Merianstraße 29, 63069 Offenbach/Main |
Bezugsquellen für Vorschriften
Viele Informationen zur Sicherheit im Schulsport sind im Internetportal Sichere Schule (www.sichere-schule.de) zu finden.
In Ergänzung zu den bundesweit einheitlichen Vorschriften haben einige Unfallkassen eine Reihe eigener Druckschriften für die Schulen erarbeitet. In Sachsen sind das z. B.:
• | UK Sachsen 02-08 „Sicherer Schulsport - eine Handreichung für Sportlehrkräfte“ oder |
• | UK Sachsen 02-02 „Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung an allgemeinbildenden Schulen“ |
Die Druckschriften der Unfallkasse Sachsen können im Internet unter www.uksachsen.de angesehen oder heruntergeladen werden.
Vereinssport
Die schulspezifischen Vorschriften und Normen gelten für Vereine nicht. Sie können aber auch für diese Anhaltspunkte zu einer sicheren Sportdurchführung bieten.
Fußnoten:
[Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de[Stand: Januar 2021]
Downloadbar unter: publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.uksachsen.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Abrufbar unter: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der staatlichen Verordnungen und sind über die relevanten Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abrufbar: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.baua.de [Stand: Januar 2021].
Downloadbar unter: www.uksachsen.de [Stand: Januar 2021].
Stand: Januar 2021