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Die Sicherheitsphilosophie zu Sport und Spiel {Unfälle, Sicherheitsphilosophie}

Kinder brauchen Bewegung. Dieser Grundsatz wird in unserer stark digitalisierten Umwelt immer wichtiger. Ein bedeutender Beitrag für Bewegungsmöglichkeiten wird durch den Schulsport, die Sportvereine und die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze geleistet, auf denen Kinder eigenständig, einzeln oder in Gruppen nach ihren eigenen Regeln spielen können.

Sportliche Tätigkeiten werden sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern verschiedenen Alters und unterschiedlich entwickelter konditioneller und koordinativer Fähigkeiten mit und ohne Aufsicht oder Anleitung durch Sorgeberechtigte, Übungsleiter oder Sportlehrer absolviert. Dabei ist es ganz natürlich, dass nicht jedem Kind alles sofort gelingt, d. h. es kann zu Un­fällen kommen. In diesem Zusammenhang wird von „Restrisiken“ bzw. dem „sportlich-spielerischen Risiko“ gesprochen. Obwohl das daraus resultierende Unfallgeschehen nicht unbeachtlich ist, denkt niemand daran, den Sportunterricht in den Schulen wegen zu hoher Unfallgefahr zu untersagen.

Damit es wirklich nur beim sportlich-spielerischen Risiko bleibt, wurde für das Betreiben von Sporthallen und Sportplätzen ein umfangreiches technisches Regelwerk geschaffen, das den Betreibern dieser Anlagen und Geräte Rechtssicherheit gibt. Bei Einhaltung der gesetzlichen und normativen Anforderungen wird vermutet, dass Sporthallen, Sportplätze und Sportgeräte als sicher gelten können und somit bei einem Unfall eine Haftung des Betreibers gegenüber den Benutzern bzw. deren Sorgeberechtigten ausgeschlossen ist.

Auf das Problem der Sportmethodik und Didaktik sowie die Anforderungen an die Qualifikation der Übungsleiter und Sport­lehrer wird hier nicht eingegangen.

Für die Betreiber ist es deshalb nicht nur eine moralische Pflicht, Sportstätten und Sportgeräte sicher zu betreiben, um schwere Unfälle zu verhindern, sondern gleichzeitig ein Gebot zur Haftungsvermeidung. Keinesfalls darf es bei Sportunfällen zum Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung oder Gliedmaßen kommen. Bei derartigen Unfällen ist eine zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Haftung des Betreibers nicht auszuschließen.

Damit es nicht zu schweren Unfällen beim Benutzen von Sportanlagen kommen kann, ist ein Sicherheitsmanagement erforderlich. Die Grundsatzentscheidungen dazu sind von der obersten Führungsebene zu treffen.

Maßstab für die bauliche Sicherheit im Sport sind die Normenreihen DIN 18032 und 18035 für Sporthallen und Sportplätze. Dazu kommt eine Reihe weiterer nationaler und europäischer Normen für die Sportgeräte. Diese Vielfalt und weitere tangierende Normen, dezentrale Vorschriften und Erlässe sowie die Rechtsprechung führen zu einer großen Unübersichtlichkeit für die Betreiber.

In diesem Buch vermitteln wir einen Überblick über die Pflichten der Betreiber und die Inhalte der wichtigsten Normen und besprechen für Sportanlagen im Bestand ausgewählte technische und organisatorische Lösungen.

Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung

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