Читать книгу Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung - Forum Verlag Herkert GmbH - Страница 18
ОглавлениеArbeitsschutzorganisation, Pflichtenübertragung {Pflichtenübertragung} {Arbeitsschutzorganisation}
Im Rahmen der erforderlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzorganisation hat der Betreiber (Sachkostenträger, Schulhoheitsträger) die für den Gesundheitsschutz und Sicherheit Verantwortlichen festzulegen und ihnen die dazu erforderlichen Pflichten und Befugnisse schriftlich zu übertragen.
Ein Muster zur Pflichtenübertragung und Einräumung von Befugnissen (u. a. zeitliche, finanzielle und materielle Ressourcen) ist in Nr. 2.12 der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ [1] enthalten.
Folgende Pflichten zur Verhütung von Unfällen und Erkrankungen werden auf die örtlich, fachlich und sachlich Verantwortlichen übertragen:
• | Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe inkl. Eintragungen im Verbandbuch organisieren |
• | Gefährdungsbeurteilung durchführen |
• | Unterweisungen durchführen |
• | Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt |
• | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Planung und Beschaffung berücksichtigen |
• | Fremdfirmen einbinden und informieren |
Fußnoten:
Downloadbar unter publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].