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Arbeitsschutzorganisation, ­Pflichtenübertragung {Pflichtenübertragung} {Arbeitsschutzorganisation}

Im Rahmen der erforderlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzorganisation hat der Betreiber (Sachkostenträger, Schul­hoheitsträger) die für den Gesundheitsschutz und Sicherheit Verantwortlichen festzulegen und ihnen die dazu erforderlichen Pflichten und Befugnisse schriftlich zu übertragen.

Ein Muster zur Pflichtenübertragung und Einräumung von Befugnissen (u. a. zeitliche, finanzielle und materielle Ressourcen) ist in Nr. 2.12 der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ [1] enthalten.

Folgende Pflichten zur Verhütung von Unfällen und Erkrankungen werden auf die örtlich, fachlich und sachlich Verantwortlichen übertragen:

Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe inkl. Eintragungen im Verbandbuch organisieren
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Unterweisungen durchführen
Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Planung und Beschaffung berücksichtigen
Fremdfirmen einbinden und informieren

Fußnoten:

[1]

Downloadbar unter publikationen.dguv.de [Stand: Januar 2021].

Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung

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