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Gefährdungsbeurteilung {Gefährdungsbeurteilung}

Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 1 und weiteren staatlichen Regelungen [1] ist von der Sportstätte bzw. Sporthalle eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren.

Nach Nr. 4.2. der DGUV Information 202-058 „Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule“ sind

der Sachkostenträger/Betreiber der Sportstätte/Sporthalle für Schülerinnen und Schüler, Ehrenamtliche und seine dort tätigen Mitarbeiter sowie
der Schulhoheitsträger für die Lehrerarbeitsplätze

verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Es wird eine gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise empfohlen. Diese Vorgehensweise ist effektiv, wirtschaftlich und zielführend.

Eine umfassende Darstellung zur Gefährdungsbeurteilung stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als Handbuch Teil 1 „Grundlagen und Prozessschritte“, Handbuch Teil 2 „Gefährdungsfaktoren“ und Handbuch Teil 3 „Handlungshilfen“ zur Verfügung. [2] Das Fachwissen ist kostenfrei als PDF verfügbar.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich regelmäßig folgende Maßnahmen:

Regelungen und Pflichtenübertragungen zur Verkehrssicherungspflicht, Gesundheits-, Arbeits- und Unfallschutz
Erstellung bzw. Ergänzung von Hallen- und Geräteraumordnungen inkl. erforderlicher und gezielter Abstimmungen, Verpflichtungen gegenüber Nutzern
Festlegungen zur ausreichenden und ordnungsgemäßen Erstellung und Ergänzung von Betriebsanweisungen [3]
Regelungen zum Umfang und Inhalt von Unterweisungen
Festlegung zur Instandhaltung (Inspektion [Prüfungen], Instandsetzung, Wartung inkl. Erarbeitung bzw. Aktualisierung von Inspektions-, Instandhaltungs- und Wartungsplänen)
Meldeverfahren bei Mängeln
Notfallorganisation
Bedarf an Ersatz- bzw. Neuanschaffungen

Fußnoten:

[1]

Zum Beispiel § 3 ArbStättV, § 3 BetrSichV; weitere Regelungen siehe Übersicht auf S. 6 der Broschüre „Gefährdungsbeurteilung – So geht’s“ der VBG, ­downloadbar unter www.vbg.de [Stand: Februar 2021].

[2]

Abrufbar unter www.baua.de [Stand: Februar 2021].

[3]

Nach DGUV Information 211-010 Sicherheit durch Betriebsanweisungen unterliegt die inhaltliche Gestaltung dem Mitbestimmungsrecht.

Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung

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