Читать книгу Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung - Forum Verlag Herkert GmbH - Страница 19

Оглавление

Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, eines Betriebsarzts und von Sicherheitsbeauftragten {Sicherheitsbeauftragte} {Betriebsarzt} {Fachkraft für Arbeitssicherheit}

Für die in der Sporthalle tätigen Lehrer und sonstigen Arbeitnehmer sind nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) [1] und die über den/die zuständigen Unfallversicherungsträger erlassene Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ [2] Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Die jeweiligen Aufgaben, der (Mindest-)Bestellungsumfang usw. sind in den vorgenannten Regelungen dargestellt.

Für den Schulbetrieb ist für jede Sporthalle nach § 20 DGUV Vorschrift 1 i. V. m. DGUV Information 202-058 [3] mindestens je ein Sicherheitsbeauftragter für den äußeren Schulbereich durch den Schulträger und für den inneren Schulbereich durch den Schulleiter zu bestellen. Die Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten ist mitbestimmungspflichtig.

Fußnoten:

[1]

Abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de [Stand: Februar 2021].

[2]

Downloadbar unter publikationen.dguv.de [Stand: Februar 2021].

[3]

DGUV Information 202-058 Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule, Information und Umsetzungshilfen für Schulleitungen.

Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung

Подняться наверх