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cc) Abgrenzung von Rechtsnormen

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Durch das Kriterium des „Einzelfalls“ unterscheiden sich VAe von abstrakt-generellen Regelungen. Diese sind typischerweise in Gesetzen enthalten (s.o. Rn 67). So erfassen etwa die Normen des StGB eine unbestimmte Anzahl von Sachverhalten (an keinem Ort darf etwa ein Diebstahl begangen werden) und richten sich an eine unbestimmte Anzahl von Adressaten (von niemand darf ein Diebstahl begangen werden). Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass Rechtsnormen Einzelfälle regeln. Die Rechtsordnung setzt ihnen hier jedoch Grenzen: So enthält Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG ein Verbot grundrechtseinschränkender Einzelfallgesetze[58].

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