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2. Verhältnis zum Europarecht
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Komplizierter gestaltet sich das Verhältnis des Verwaltungsrechts zum Europarecht. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass im Studienablauf die Vorlesung zum Europarecht oftmals nach oder allenfalls zeitgleich mit derjenigen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht angeboten wird. Da das Europarecht zunehmend das Verwaltungsrecht beeinflusst (Stichwort: „Europäisierung des Verwaltungsrechts“), sind gewisse Grundkenntnisse für das Verständnis des Allgemeinen Verwaltungsrechts aber zumindest förderlich.