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1. Gründe für eine Privatisierung

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Ausgehend vom angelsächsischen Bereich, ist seit den 1980er Jahren eine zunehmende Privatisierungstendenz festzustellen. Auf diese Weise sollen zunächst privater Sachverstand und Kapital in die Aufgabenerfüllung eingebunden werden. Darüber hinaus können auf diese Weise die strengen Bindungen des öffentlichen Haushaltsrechts sowie des öffentlichen Dienstrechts gelockert werden. Weiterhin verpflichten nach § 7 Abs. 1 BHO/LHO die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zur Überprüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können[34]. Diese Privatisierungstendenz ist jedoch in vielen Bereichen ins Stocken geraten oder sogar umgekehrt worden. Auf kommunaler Ebene wird dieser Gegentrend unter dem Schlagwort der Rekommunalisierung zusammengefasst, etwas weiter als Publizisierung[35].

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