Читать книгу Der Index der verbotenen Bücher. Bd.1 - Franz Reusch - Страница 16

Vorwort.

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Die Aufgabe, welche ich mir bei diesem Werke gesetzt, ist in dem einleitenden Paragraphen ausführlich charakterisirt. In dem vorliegenden Bande geben die grösser gedruckten Partieen eine zusammenhangende Uebersicht der Entwicklung der kirchlichen Gesetzgebung bezüglich des Bücherwesens bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. In kleinem Druck ist die Begründung und weitere Ausführung dieser Skizze beigefügt. Auch diese kleiner gedruckten Partieen sind, wie ich glaube, zum grössten Theile für einen weitern Leserkreis verständlich und interessant; von einigen aber verkenne ich selbst nicht, dass die darin zusammengestellten Einzelheiten vorwiegend nur für solche ein Interesse haben, die sich mit literar- oder reformationsgeschichtlichen Studien beschäftigen. Es gilt dieses namentlich von einem Theile der kleiner gedruckten Partieen der §§ 3. 10–12. 14–16. 22–25. 40 und 50 (S. 518–527). Ich habe diese Details nicht unterdrücken zu dürfen geglaubt, einerseits weil durch sie der Index in der S. 4 angedeuteten Weise für die Literaturgeschichte nutzbar gemacht wird, anderseits und hauptsächlich darum, weil die in den grösser gedruckten Partieen über die Entstehung der einzelnen Indices und ihr Verhältniss zu einander vorgetragenen Sätze grossentheils so neu sind und theilweise so auffallend klingen, dass ich eine jeden Widerspruch ausschliessende Begründung derselben geben zu müssen glaubte.

Wenn es mir gelungen ist, eine genauere Geschichte der Entstehung des Römischen Index und damit eine zuverlässigere Grundlage für die Würdigung desselben zu liefern als meine Vorgänger, so hat das seinen Grund hauptsächlich darin, dass es mir möglich gewesen ist und dass ich mich die Mühe nicht habe verdriessen lassen, fast sämmtliche Indices des 16. Jahrhunderts einzeln genau zu untersuchen und mit einander und mit den Werken von Gesner, Frisius u.a. und den Messcatalogen zu vergleichen. Die einzigen Indices von einiger Bedeutung, die ich nicht zu Gesicht bekommen, sind der Pariser von 1556 (S. 148) und der nicht publicirte Clemens’ VIII. von 1593 (S. 532). Wer diese benutzen kann, wird meine Darstellung vielleicht in einigen Punkten vervollständigen, aber schwerlich in einem wichtigen Punkte berichtigen können.

Dass ich fast sämmtliche Indices des 16. Jahrhunderts, auch die nur noch in wenigen Exemplaren existirenden, und manche andere seltene Bücher habe benutzen können, dafür habe ich den Vorständen der beiden Münchener und mehrerer anderen deutschen und ausländischen Bibliotheken meinen herzlichen Dank auszusprechen. Auch Freunde und Collegen haben mich durch Beantwortung von Anfragen und durch Mittheilung von Notizen aus Büchern und Archivalien unterstützt. Vor allem muss ich die Förderung dankend erwähnen, welche mein hochverehrter Lehrer Döllinger durch Mittheilung seiner Collectanea zur Geschichte des Index, durch Nachweisen und Leihen seltener Bücher und namentlich während meines wiederholten längern Aufenthalts in München fast täglich durch mündliche Belehrung meiner Arbeit hat zu Theil werden lassen.

Das Material für die Geschichte des Index: bis zur Gegenwart habe ich bereits fast vollständig gesammelt und geordnet und theilweise schon bearbeitet, so dass hoffentlich in einem Jahre der zweite Band wird erscheinen können.

Bonn im September 1883.

Reusch.

Der Index der verbotenen Bücher. Bd.1

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