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§ 2 Der Weg zu einem eigenständigen Jugendstrafrecht
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
I. Germanisches und mittelalterliches Recht
II. Vom Gemeinen Recht zu den Partikulargesetzbüchern
III. Schulenstreit und Jugendgerichtsbewegung
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Die aufgezeigte Zurücknahme des strafenden Zugriffs bei Straftaten junger Menschen scheint eine nachgerade selbstverständliche Rücksicht auf die spezifische Lage der jungen Menschen darzustellen. Trotz solcher Besonderheiten im Umgang mit jungen Straftätern zeigt ein Blick zurück, dass eine echte strafrechtliche Sonderbehandlung junger Rechtsbrecher bzw Verdächtiger in der Vergangenheit – auch der jüngeren Vergangenheit – keinesfalls selbstverständlich war, aber doch vielfach versucht worden ist. Ernsthafte Ansätze einer pädagogisch begründeten, also erzieherischen Sonderbehandlung junger Täter gab es jedoch erst im 18. Jahrhundert.
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