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Vorwort

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Die vorliegende 5. Auflage aktualisiert das Studienbuch insgesamt. Dabei bleiben der im Vorwort zu den Vorauflagen dargestellte Zuschnitt und die Zielrichtung des Buches unverändert: Eine kompakte Darstellung, die auch wissenschaftliche Vertiefung bietet und markante Praxiskonstellationen mit Fallschilderungen verdeutlicht. Beibehalten wurde die Lernkontrolle durch Prüfungsfragen, welche für die Beantwortung auf einschlägige Abschnitte des Buches verweisen.

Inhaltliche Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben sich insbesondere wegen der durch die Europäische Richtlinie 2016/800 veranlassten Entwicklungen im Bereich der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und wegen einer Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ergeben. Diese Änderungen sind im Dezember 2019/Januar 2020 in Kraft getreten. Bereits seit Juli 2017 gilt das neue Recht der Vermögensabschöpfung, das auch im Jugendstrafrecht anwendbar ist und gerade hier zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hat. Seit August 2017 kann das Fahrverbot als Sanktion auch bei nicht verkehrsbezogener Kriminalität genutzt werden, was nicht zuletzt für das Jugendstrafrecht der Problematisierung bedarf.

Wiederum ist das vorliegende Buch ganz „aus einer Hand“, weshalb gegebenenfalls jeder Mangel dem Verfasser allein zur Last zu legen ist. Gleichwohl ist an die wichtigen technischen Hilfen zu erinnern, die vor meiner Emeritierung von den damaligen Lehrstuhlmitarbeitern für die Herstellung der ersten drei Auflagen des Buches erbracht worden sind.

Erlangen, im Januar 2020

Franz Streng

Jugendstrafrecht

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