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13.4 Islam droht: Entweder zum Islam konvertieren – oder sterben!

Der Islam bietet Ungläubigen (d. h. dem anderen, nicht muslimischen Teil der Menschheit „ohne Schrift“ wie Thora und/oder Evangelien) an, entweder zum Islam zu konvertieren oder droht ihnen für den Fall ihrer Weigerung, sie zu töten. Diese kompromisslose Androhung betrifft weit mehr als die Hälfte der Menschheit. Der Islam will dafür auch das Lügendürfen zum Vorteil des Glaubens beanspruchen. Daher ist sich der Islam nicht zu schade, mit dem Element der „Taqiyya“ jede Art von „List“ (genauer: Lug und Betrug) als wichtigen Bestandteil des Korans einzusetzen, um seine Ziele zu erreichen. Auch das ist Teil der Offenbarung. Allah selbst wird als der „Listenreichste“ von allen beschrieben – alles ist erlaubt, solange es für den Islam gut ist. Die unmittelbare Folge ist ein gnadenloser Islam: Tod für Apostasie und Blasphemie!

So fordert der Islam zwingend die bedingungslose Todesstrafe für den Austritt aus dem Islam, für Beleidigungen Allahs, des Propheten und des Koran. Der Islamgelehrte Ourghi weist in seinem Buch: Reform des Islam, dort in der 28. These (Seite 167) nach, dass diese Forderung „eine reine Erfindung konservativer Gelehrter ist, durch die unzähligen Muslimen Schaden bis hin zum Tod zugefügt wurde.“

(Abdel-Hakim Ourghi, 2017)

Wie verträgt sich diese Forderung mit der schon zitierten Sure 2 Vers 256? Allerdings wird die Todesstrafe im Falle der Apostasie nicht immer vollstreckt, sondern in andere Strafen umgewandelt.

Im nur scheinbaren Gegensatz dazu steht das angeblich strikte Tötungsverbot im Koran!

Islam in Deutschland

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